Übergangstarif

Businessfrau steht vor einer Straßenbahn

Fahrten über den VRR hinaus

Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen.

Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif. 

Wenn Ihr ein Abo oder 30-TageTickets besitzt, kommt Ihr übrigens ganz besonders günstig in sämtliche Nachbarverbünde – mit dem EinfachWeiterTicket. Dies ist für ganz NRW gültig.

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