Fahrten über den VRR hinaus
Für Anschlussfahrten in benachbarte Verkehrsverbünde gelten Übergangstarife. Diese Regelungen betreffen nur die Fahrten, die im Grenzgebiet zweier Verkehrsverbünde liegen.
Hier hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) mit angrenzenden Partnern Übergangsregelungen in Form von Kragentarifen eingerichtet. Für alle anderen Fahrten gilt der NRW-Tarif.
Wenn Ihr ein Abo oder 30-TageTickets besitzt, kommt Ihr übrigens ganz besonders günstig in sämtliche Nachbarverbünde – mit dem EinfachWeiterTicket. Dies ist für ganz NRW gültig.