Ohne gültiges Ticket unterwegs?
Bei einer Fahrausweiskontrolle konntet Ihr keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Gemäß der Beförderungsbedingungen ist daher ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig.
Was passiert jetzt?
- Sofern Ihr die 60 Euro nicht bereits bei der Kontrolle an unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter gezahlt habt, bitten wir um Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das im Beleg angegebene Konto unter Nennung der EBE-Nummer.
- Gleiches gilt für einen eventuellen Restbetrag, falls bei der Kontrolle nur eine Teilzahlung geleistet wurde.
Ihr seid im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets, hattet dies oder Euren Ausweis bei der Kontrolle aber nicht dabei?
- Ihr könnt ein Foto vom Ticket und Eurem Lichtbildausweis ganz einfach online über unser Kontaktformular hochladen.
- Sofern Ihr Euer Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert habt, wendet Euch zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von diesem wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass Ihr Abonnent oder Abonnentin eines gültigen Tickets seid. Diese Bescheinigung bitte mit hochladen.
- Nach Prüfung und Bestätigung durch uns kann die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 Euro überwiesen werden.
Euer Abo-Ticket war ungültig oder gesperrt?
- Bitte zeigt das Ticket sowie einen Lichtbildausweis persönlich in einem unserer KundenCenter vor. Für die Bearbeitung erheben wir in der Regel eine Gebühr in Höhe von 7 Euro.
- Sofern Ihr Euer Ticket bei einem anderen Verkehrsunternehmen abonniert habt, wendet Euch zur Klärung bitte zunächst an dieses Unternehmen. Von diesem wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass Ihr Abonnent oder Abonnentin eines gültigen Tickets seid. Diese Bescheinigung bitte ebenfalls mitbringen.
Telefonische Auskunft
Bitte beachtet: Fragen zum erhöhten Beförderungsentgelt können wir frühestens
ab 12 Uhr am ersten Werktag nach der Fahrausweiskontrolle beantworten.
- Telefon: 0211.582-4930
- Fax: 0211.582-2913
Telefonische Erreichbarkeit:
- montags bis donnerstags: 10 bis 16 Uhr
- freitags: 10 bis 15 Uhr
Einspruch
- Ihr könnt schriftlich Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt erheben.
- Der Einspruch kann über unser Kontaktformular oder per E-Mail an ebe@rheinbahn.de oder per Post an Rheinbahn AG, Postfach 10 42 63, 40033 Düsseldorf erfolgen (bitte unbedingt EBE-Nr. angeben).
Rechtliche Hinweise
- Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir darauf hin, dass Personalien im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert, verarbeitet und nach Verarbeitung wieder gelöscht werden.
- Informationen zum Datenschutz (Erhöhtes Beförderungsentgelt).
- Wir machen darauf aufmerksam, dass bei nicht erfolgter Zahlung beziehungsweise Klärung der Angelegenheiten die Forderung an ein Inkasso-Büro weitergeleitet wird.