Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

Rheinbahn AG
vertreten durch den Vorstand
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-01

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
c/o Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-01
Fax: 0211.582-4466
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rheinbahn.de

2. Darlegung des berechtigten Interesses nach DSGVO

Als Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr hat die Rheinbahn ein berechtigtes Interesse daran, dass alle Kunden, entsprechend den aktuell gültigen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen, über ein gültiges Ticket verfügen.

Kunden, die ohne ein gültiges Ticket eine Personenbeförderungsleistung in Anspruch nehmen, können entsprechend der bestehenden Regelungen mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt werden. Zur Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und von Vorfalldaten erforderlich.

3. Erhobene Daten

Folgende Daten bzw. Datenkategorien werden verarbeitet:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Geschlecht
  • Anschrift (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer)
  • Vorfalldaten (EBE-Vorfall Nr., Datum, Zeit, Fahrgastposition im Fahrzeug, Beanstandung, Richtung, Kontrollhaltestelle, Einstiegshaltestelle, Ausweisart, Fahrscheinnummer, Ticketart, Bemerkung, Anmerkung Fahrgast, Fahrgastverhalten, Prüfer Nummer, Prüfer Name, Linie)

4. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Eigene Anwälte und Anwälte von Anspruchsgegnern, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft Gerichten, Behörden (u.a. Finanzämter), Steuer- und Wirtschaftsprüfer, Inkasso-Unternehmen zur Abwicklung des Mahnverfahrens oder im Rahmen des Forderungsverkaufs.

5. Betroffene Personen

Kunden bzw. Fahrgäste, gegen die ein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben wird.

6. Speicherdauer

Die Speicherdauer ergibt sich aus den Regelungen des §147 Abgabenordnung (AO) und beträgt 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden.

Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden, werden diese Daten im aktiven System gespeichert. Danach wird die Verarbeitung eingeschränkt.

7. Betroffenenrechte

  1. Recht auf Auskunft:
    Die betroffene Person hat ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Auskunftsersuche sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.
  2. Recht auf Berichtigung:
    Es besteht ein Recht auf Berichtigung der Daten, sofern diese nachweisbar fehlerhaft sind.
  3. Recht auf Löschung:
    Es besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt. Die Speicherdauer ist unter Punkt 6 beschrieben.
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
    Es besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten. Dieses wird durch automatisierte Prozesse umgesetzt.
  5. Recht auf Datenübertragbarkeit:
    Es besteht ein Recht darauf, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden.
  6. Recht auf Widerspruch:
    Es besteht ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ein Widerspruch führt jedoch nicht automatisch zu einem Verbot der Datenverarbeitung, sondern ist im Einzelfall durch die speichernde Stelle zu bewerten.
  7. Beschwerderecht:
    Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).