Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Rheinbahn AG.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an die Rheinbahn AG und nicht an Instagram zu richten.
2. Teilnahme und Ausschluss
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle, die 16 Jahre oder älter sind, und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Kooperationspartnern sowie Mitarbeiter der Rheinbahn AG, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspieles beschäftigt sind oder waren.
- Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
- Die Teilnahme erfolgt durch das hochladen eines Selfies mit einem Mund-Nasen-Schutz auf dem öffentlich sichtbaren Instagram-Account des Teilnehmers mit der korrekten Markierung #maskenhelden und @rheinbahn.
- Am Gewinnspiel können nur öffentlich sichtbare Fotos und Profile teilnehmen. Das Gewinnspiel endet am Dienstag, 25. August, 23:59 Uhr.
- Kommentare und Bilder mit rassistischen, beleidigenden oder verachtenden Inhalten werden gelöscht und sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
- Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
- Der Gewinner des Preises ist der Teilnehmer, der ein Bild im angegebenen Zeitraum korrekt hochgeladen hat und dessen Foto durch ein Losverfahren ausgewählt wird.
- Der Gewinner wird durch das Hochladen des Fotos auf dem Rheinbahn-Account und durch eine Markierung auf dem Foto am 26. August benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich (bis spätestens Donnerstag, 27. August, 23:59 Uhr) der Rheinbahn AG gegenüber per Mail an facebook@rheinbahn.de zu bestätigen und eine Postadresse (oder Postanschrift) mitzuteilen. Andernfalls ist die Rheinbahn AG berechtigt, einen neuen Gewinner zu bestimmen. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name und Teilnahmefoto von der Rheinbahn AG zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet werden darf.
- Der Gewinner muss den Gutschein bis spätestens Donnerstag, 3. September, 18 Uhr, am Empfang des Rheinbahnhauses in Lierenfeld, Lierenfelder Straße 42, 40231 Düsseldorf abholen (Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag von 5 – 18 Uhr, Freitag von 5 – 17 Uhr). Der Termin wird vorher per Mail abgestimmt.
Der Gewinn kann nicht zugeschickt werden.
4. Rechte und Lizenz der Fotos
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel garantiert der/die Teilnehmer, dass
- er die hochgeladenen Inhalte selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten ist,
- die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und in jeder Form genutzt werden können. Dazu gehört, dass der Teilnehmer zur Abbildung aller auf den Fotos enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, einschließlich etwaiger Persönlichkeits- und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter.
- die von ihm eingestellten Inhalte weder gegen einschlägige gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (d.h. insbesondere keine jugendgefährdenden, pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
Sofern auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen diese damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird.
Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Rheinbahn AG auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Haftung
Eine Haftung der Rheinbahn AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Rheinbahn AG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Rheinbahn AG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannte Sachlage typischerweise rechnen muss. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldungsunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. Soweit die Haftung der Rheinbahn AG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6. Datenschutz
Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten (von Instagram standardmäßig übermittelten Daten) werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Einreichungen zum Gewinnspiel sowie die übermittelten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, dessen Auslosung und Abwicklung von der Rheinbahn AG gespeichert werden. Die Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit durch eine E-Mail an rheinbahn@rheinbahn.de widerrufen, damit erlischt gegebenenfalls auch die weitere Teilnahme am Gewinnspiel.
7. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
- Die Rheinbahn AG behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
- Die Rheinbahn AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
- Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
8. Keine Barauszahlung und Rechtsweg
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.