KombiTicket

Eintrittskarte und Fahrkarte in einem.

Fortuna Düsseldorf Fans sitzen in einer Bahn und unterhalten sich

Das KombiTicket

Für Veranstalter und deren Gäste.

Was ist das KombiTicket?

Das KombiTicket ist gleichzeitig Eintrittskarte und Fahrkarte für Bus und Bahn. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen, Sportevents, Konzerten und mehr können damit bequem anreisen – ohne zusätzliche Kosten für ein ÖPNV-Ticket und natürlich ohne Parkplatzsuche.

KombiTicket

In der Regel ist das KombiTicket im gesamten VRR-Gebiet am Tag der Veranstaltung und am Folgetag bis 3 Uhr nachts gültig, es können aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Mit dem KombiTicket zum Venloop!

Venloop

Jetzt zum Venlo-Marathon am 29. und 30. März anmelden und bequem und umweltfreundlich anreisen:
Einfach bei der Anmeldung das KombiTicket mitbuchen.

Welche Vorteile haben Veranstalter?

  • Durch die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs wird Umweltbewusstsein und Klimaschutz aktiv gelebt, was sich grundsätzlich positiv auf das Image auswirkt.
  • Die Anreise zum Event wird für das Publikum vereinfacht, somit wird eine breitere Zielgruppe angesprochen. 
  • Das KombiTicket kann als zusätzliches Verkaufsargument genutzt werden.

Was sollten Fahrgäste bei der Nutzung des KombiTickets beachten?

Auf der Eintrittskarte ist vermerkt, ob es sich um ein KombiTicket handelt. Das KombiTicket-Logo ist integriert.

Das KombiTicket ist nur in Verbindung mit einer Eintrittskarte erhältlich, diese gibt es direkt beim Veranstalter oder den Vorverkaufsstellen.

Das KombiTicket berechtigt zur An- und Abreise der jeweiligen Veranstaltung innerhalb des VRR-Gebiets. Detailinformationen befinden sich auf dem Ticket.

Eintrittskarten und KombiTickets können nur in Verbindung mit dem Veranstaltungsbesuch genutzt werden und sind nach der Veranstaltung nicht auf andere Personen übertragbar. Eine kostenfreie Weitergabe oder ein Weiterverkauf von Eintrittskarten / KombiTickets ist nicht gestattet. Ein Umtausch gegen andere VRR-Fahrausweise ist ausgeschlossen.

Als Fahrausweis gelten nur Eintrittskarten, die den Aufdruck „Ticket = Fahrausweis im VRR“ oder ähnlich enthalten.