Rahmenvertragsbedingungen Deutschlandticket Job für kleine und mittlere Unternehmen
§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Mit Unterzeichnung des Antragsformulars bestellt der Besteller für seine Mitarbeitenden das Deutschlandticket Job. Zwingende Voraussetzung für diese Bestellung ist ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% auf den Ausgabepreis. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschlandticket Job.
Das Deutschlandticket Job ist eine persönliche, nicht übertragbare Fahrkarte im Abonne- ment, die auf den Namen des Mitarbeitenden ausgestellt ist. Berechtigt sind alle ständigen Mitarbeiter*innen des Bestellers.
Als ständige Mitarbeitende gelten nicht:
- Mitarbeiter*innen mit ständig wechselnden Einsatzorten
- Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung im ÖPNV (Ausweis mit Beiblatt und Wertmarke)
- Aushilfskräfte und Zeitarbeitskräfte mit einer Beschäftigung unter 1 Jahr
- Teilzeitkräfte mit weniger als 3 Arbeitstagen pro Woche
- Praktikant*innen außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses
- Mitarbeiter*innen im Erziehungsurlaub
- Mitarbeiterinnen im Mutterschutz
- Ausgesteuerte Mitarbeiter*innen (= Mitarbeiter*innen außerhalb der Lohnfortzahlung)
- Ohne Bezüge beurlaubte Mitarbeiter*innen
Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass das Verkehrsunternehmen die Einhal- tung der abgegebenen Erklärung jederzeit überprüfen kann.
Die Bestellungen des Deutschlandticket Job werden über das vorgesehene Online-Tool „AboOnline“ vorgenommen. Es besteht die Verpflichtung des Bestellers, das Verkehrsunternehmen über jegliche Änderungen (z.B. Namensänderungen, Austritt aus dem Unternehmen, Adressänderung der Mitarbeitenden usw.) zu informieren. Änderungen können nur zum 1. eines Kalendermonats berücksichtigt werden und müssen bis zum 25. des Vormonats mitgeteilt werden. Entsprechendes gilt für Kündigungen für das einzelne Abonnement. Dafür nutzen der Besteller und dessen Mitarbeiter*innen für die laufenden Datenübertragungen das von der Rheinbahn zur Verfügung gestellte Tool AboOnline. Hierbei übernimmt die Rheinbahn keine Gewährleistung für die Bereitstellung und Funktionalität des Tools. Frist für die Datenübergabe über AboOnline ist jeweils der 23. des Monats. Sollte das Tool AboOnline länger nicht zur Verfügung stehen, akzeptieren wir Faxe oder E-Mails.
Alle persönlichen Daten werden nur im Rahmen der Bestimmungen nach der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Die Wirksamkeit dieses Antrags ist gebunden an die tatsächliche Einführung des Deutschland- tickets und an die damit einhergehende durchfinanzierte und beschlossene Laufzeit. Der An- trag verliert seine Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Beendigung des Deutschlandtickets, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 2 – Entgelt
Die Rheinbahn stellt dem Besteller die Tickets zu Beginn der letzten Woche vor Vertragsbeginn zur Verfügung. Der Besteller hat die Tickets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind der Rheinbahn unmittelbar und unverzüglich anzuzeigen. Die Rheinbahn übermittelt wichtige Informationen zum Vertrag in Form eines elektronischen Newsletters. Hierbei verpflichtet sich der Besteller zur Kenntnisnahme sowie gegebenenfalls zur Information seiner Mitarbeiter*innen über Änderungen.
Die Firma verpflichtet sich, der Rheinbahn AG eine Einzugsermächtigung (Anlage 1) zu erteilen. Die Fahrpreise werden monatlich im Voraus erhoben.
Eine Rückerstattung von Abonnementbeiträgen wegen Nichtausnutzung ist nicht möglich.
§ 3 – Kündigung
Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist durch den Besteller oder die Rheinbahn mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines jeden 12-Kalendermonats-Zeitraumes möglich.
Bei Tarifänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung seitens des Bestellers möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. des Monats erfolgen, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt. Die Kündigung ist schriftlich an die Rheinbahn zu richten.
Die Rheinbahn ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Zahlungstermin im Wiederholungsfalle trotz Mahnung um mehr als 14 Tage überschritten wird, bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie bei nachgewiesener missbräuchlicher Verwendung der Fahrausweise durch den Besteller.
Bei außerordentlicher Kündigung aus sonstigem Grund entfällt die 2-Monats-Frist.
Der Widerspruch eines*einer Mitarbeiter*in bezüglich der Verlängerung um einen weiteren Monat seines*ihres Tickets ist über den Besteller weiterzuleiten.
§ 4 – Sonstiges
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung des im Formular ausgewählten Startdatums in Kraft und gilt bis auf weiteres wenn sie nicht rechtzeitig gemäß § 3 gekündigt wird, verlängert sie sich jeweils um zwölf Monate.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die in gesetzlich zulässiger Weise dem am Nächsten kommt, was der Besteller und die Rheinbahn gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt, soweit diese Vereinbarung lückenhaft sein sollte. Nebenabreden sind nicht getroffen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Diese Formvorschrift kann nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden.
§ 5 – Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Düsseldorf.