Informationsblatt nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 

Datenschutz bei Videoüberwachungsanlagen

1. Firma der verantwortlichen Stelle, Anschrift, Vorstände und weitere Angaben

Rheinbahn AG
vertreten durch den Vorstand
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Den Datenschutzbeauftragten der Rheinbahn AG erreichen Sie unter den folgenden Kontaktdaten:

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
c/o Rheinbahn AG
Lierenfelder Straße 42
40231 Düsseldorf

Telefon: 0211.582-01
Fax: 0211.582-4466
E-Mail: datenschutzbeauftragter@rheinbahn.de

2. Zweck des Einsatzes von Videoüberwachungsanlagen und Körperkameras / Bodycams bei der Rheinbahn

  • Überwachung des Fahrgastwechsels, Betriebsablaufsteuerung
  • Überwachung des nicht-öffentlich zugänglichen Bereichs von Betriebsanlagen
  • Erhöhung der tatsächlichen Sicherheit der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste sowie der Mitarbeiter
  • Eindämmung von Vandalismusschäden
  • Präventive Verhinderung von Eskalationen und tätlichen Übergriffen
  • Verbesserte Strafverfolgung strafrechtlich relevanter Delikte
  • Sicherung von Beweismitteln zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche
  • Zutrittskontrollen zu betrieblichen Bereichen
  • Außenhautsicherung von betrieblichen Bereichen gegen unbefugten Zutritt
  • Speicherung sicherheitsrelevanter Betriebsereignisse

Die berechtigten Interessen der speichernden Stelle nach Artikel 6 Abs.1 lit. f Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO) sind im Wesentlichen mit den vorstehend aufgeführten Zwecken identisch.

Rechtsgrundlage: § 4 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume“ (§6b BDSG alt), Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können

Nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BDSG können Aufzeichnungen auf Anforderung von Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Anordnung herausgegeben werden.

4. Betroffene Personen

Kunden/Fahrgäste, Mitarbeiter der Rheinbahn, Mitarbeiter von Auftragnehmern, sonstige Personen die sich im Bereich der Videoüberwachung aufhalten.

5. Information der Betroffenen

Gemäß § 4 Abs. 2 BDSG werden der Umstand der Beobachtung, der Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Betroffenen gegenüber erkennbar gemacht.

6. Speicherdauer

Die Speicherfrist für die Kameras in den Fahrzeugen (Bahnen und Busse) sowie Stadtbahnanlagen und der übrigen stationären Anlagen beträgt generell 48 Stunden und maximal 72 Stunden.

Die Aufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Bei einem Vorfall kann eine separate Speicherung der Videoaufzeichnung erfolgen. Sofern Videoaufzeichnungen als Beweismittel für die strafrechtliche Verfolgung gespeichert werden, erfolgt die Löschung entsprechend der Verjährungsvorschriften.

7. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft:
Auskunftsersuchen sind an die unter Nr. 1. aufgeführte Anschrift zu richten.

Recht auf Berichtigung:
Dieses Recht ist dahingehend eingeschränkt, dass die Videoaufzeichnungen technisch nicht verändert werden können.

Recht auf Löschung:
Das Recht auf Löschung wird, sofern keine zweckgebundene Speicherung erfolgt, durch das automatische Überschreiben der Daten umgesetzt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit:
Dieses Recht ist technisch eingeschränkt, da die Daten verschlüsselt gespeichert werden und nur mit einer speziellen Software entschlüsselt werden können, zudem kann eine Übertragung möglicherweise die Rechte Dritter beeinträchtigen.

Recht auf Widerspruch:
Dieses Recht wird aufgrund der automatisierten Datenlöschung durch Überschreiben und der Zweckbindung bei einer Speicherung berücksichtigt.

Beschwerderecht:
Beschwerden können jederzeit an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten adressiert werden (Kontaktdaten siehe Punkt 1). Daneben besteht die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (LDI NRW).