Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket
der Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde für die Nutzung des HandyTicket-Services zur Abwicklung und Abrechnung des Erwerbs von Tickets per Handy.
Stand: 27.7.2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland
1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von HandyTickets und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde speziell für das Handy-Ticket.
- Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bieten einen Service an (im folgenden HandyTicket-Service genannt), welcher es dem Kunden (im folgenden Nutzer genannt) ermöglicht, Tickets gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der am HandyTicket-Service beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bargeldlos per Mobiltelefon zu erwerben.
- Die am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde bedienen sich zur Abwicklung des HandyTicket-Services für registrierte Kunden eines IT-Dienstleisters, der HanseCom GmbH, Hamburg, und eines Finanzunternehmens, der LogPay Financial Services GmbH, Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die o.g. Dienstleister übermittelt.
- Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets bei registrierten Kunden erfolgt durch das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, an welche sämtliche Entgeltforderungen verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay Financial Services GmbH ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
2. Anmeldung (Vertragsabschluss)
- Um den registrierten HandyTicket-Service nutzen zu können, muss sich der Nutzer unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Rheinbahn AG registrieren: Handy-Nummer, Name und vollständige Adresse (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren), Geburtsdatum (gilt nicht für das Prepaid-Verfahren), E-Mail-Adresse, gewünschtes Bezahlverfahren entsprechend Ziffer 6.1, Bankverbindung mit BIC und IBAN (im Falle Lastschriftverfahren), gültiges Kontrollmedium (z.B. Personalausweis, Kreditkarte, girocard etc.) gemäß Angaben auf dem Internetportal der Rheinbahn AG.
Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.
Die Registrierung und Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt das Angebot des Nutzers zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung des HandyTicket-Services (im folgenden Nutzungsvertrag genannt) dar. Mit Bestätigung der Registrierung kommt zwischen der Rheinbahn AG und dem Nutzer der Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zustande. Der HandyTicket-Service steht voll geschäftsfähigen natürlichen Personen offen. Beschränkt geschäftsfähige Personen können mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und, soweit sie im Besitz eines gültigen Kontrollmediums sind, über das Prepaid-Zahlverfahren am HandyTicket Deutschland mit einem Maximalbetrag von 50 Euro teilnehmen. Für voll geschäftsfähige natürliche Personen gilt der Maximalbetrag nicht. - Ein Anspruch auf Registrierung für den HandyTicket-Service besteht nicht.
- Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt die Rheinbahn AG ihren Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der Software „HandyTicket Deutschland“ zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, das ihm an „HandyTicket Deutschland“ eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten.
Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten.
Die Rheinbahn AG übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit von „HandyTicket Deutschland“.
3. Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht:
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder im persönlichen Bereich des Internetportals (Adresse: www.rheinbahn.de/handyticket) widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das HandyTicket-Verfahren). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312g Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten: Kontaktdaten aus dem Impressum. - Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (evtl. Prepaid-Guthaben oder HandyTickets) zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, muss insoweit Wertersatz geleistet werden. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang. - Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
4. Kündigung
- Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag gegenüber der Rheinbahn AG jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Internetportal oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Nutzer (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Die Rheinbahn AG kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Nutzer hinterlegten E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist kündigen.
- Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist die Rheinbahn AG insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulationen am HandyTicket-System) oder im Rahmen der Nutzung des HandyTicket-Services gegen geltendes Recht verstößt, der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, eine Forderung gegen den Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist, der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des HandyTicket-Services Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt, der Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht, der Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies der Rheinbahn AG nicht mitgeteilt hat oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die Rheinbahn AG wegen des Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist.
- Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 4.1. entsprechend.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung kann mit sofortiger Wirkung der HandyTicket-Service nicht mehr genutzt werden. Das Finanzunternehmen wird ein etwa vorhandenes Guthaben nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf ein vom Nutzer anzugebendes Bankkonto gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 1,50 Euro überweisen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Rückzahlung ist nur möglich, wenn der Nutzer innerhalb von 3 Monaten nach Kündigung (aufgrund der gesetzl. Einspruchsfristen) ein Rückzahlungskonto angegeben hat. Die Rückzahlung erfolgt in Euro.
5. HandyTicket Erwerb und Nutzung
- Der Nutzer muss für die Nutzung des HandyTicket-Services bei einem am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen die jeweils dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei ihm entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Mit der Bestellung des Tickets über das vom Nutzer angemeldete Mobiltelefon gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem Verkehrsunternehmen, bei dem das Ticket gekauft wurde, durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Eine Stornierung und Erstattung ist ausgeschlossen.
- Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen (siehe Punkte 7.6. und 8.7. dieser Bestimmungen), sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens bzw. Verkehrsverbundes. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den die Rheinbahn AG ihren Anspruch abtritt.
- Das Ticket auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon mit der registrierten Telefonnummer und das Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mit-zuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen (Mobiltelefon und Kontrollmedium).
- Der Nutzer ist für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums.
- Nach Fahrtantritt über das Mobiltelefon erworbene Tickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben. Tickets auf dem Mobiltelefon sind nicht übertragbar.
- Kann der Nutzer den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Versagens des Mobiltelefons nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
- Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.
6. Zahlungsweisen und Abrechnung
- Der registrierte Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
- Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung
- Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch Überweisung per giropay
- Abrechnung über PayPal
Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlverfahren – mit Ausnahme der Prepaid-Verfahren (vgl. Einschränkungen unter Ziffer 2.1.) stehen voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Ansonsten ist die Genehmigung der gesetzlichen Vertreter einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen (ausgenommen Abrechnung über das Prepaid-Verfahren). Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich einer positiven Bonitäts- und Datenprüfung. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Mit der Anmeldung zum HandyTicket Deutschland stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu. Bei einer Verweigerung der Zustimmung steht dem Nutzer das Prepaid-Zahlverfahren zur Verfügung.
Darüber hinaus werden im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Rücklastschriftdaten in den Datenbestand der SCHUFA Holding AG angemeldet, die diese an andere Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der SCHUFA Holding AG die Erledigung gemeldet. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung werden ggf. nur das Kreditkarten-Verfahren und das Prepaid-Verfahren zugelassen. - Der Einzug der erworbenen Ticketforderungen erfolgt durch das Finanzunternehmen in der Regel sofort am nächsten Bankarbeitstag (Abweichungen zu Fristen bei Lastschrifteinzügen siehe Ziffer 7.3.). Die Belastung des Bankkontos bzw. der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung der Nutzerbanken bzw. des kreditkartenherausgebenden Institutes des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend Umsatzübersicht genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal vom Nutzer einsehbar und abrufbar.
- Der Nutzer hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung, im Falle des Prepaid-Verfahrens ist das die Umsatzübersicht) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von 6 Wochen nach zur Verfügung Stellung der Abrechnung gegenüber der Rheinbahn AG vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
- Wir geben Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Mobilfunknummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.
Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie hier abrufen.
7. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
- Die Wahl dieses Zahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
- Bei Wahl dieses Zahlverfahrens sind weitere personenbezogene Daten (Vorname, Name, An-schrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und die Bankdaten (IBAN, BIC) seitens des Nutzers für die eindeutige Zuordnung der Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens gibt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis zum Lastschrifteinzug von seinem angegebenen Girokonto im SEPA-Raum.
Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Kontoinhabers für den Lastschrifteinzug vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt. - Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Bankdaten (insbesondere Kontoinhaber, BIC und IBAN) mitzuteilen. Es wird hiermit vereinbart, dass die Frist für die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Fälligkeit beträgt. Beim erstmaligen Einzug gilt eine Frist von mindestens fünf (5) Tagen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über E-Mail. Die vorstehenden Fristen entfallen bei sofortiger Fälligstellung (z.B. Kündigung, Sperre oder Limitüberschreitung).
- Auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Mandates wird verzichtet. Der Verzicht wird hiermit gegenüber der Bank des Nutzers, der Gläubigerbank und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Mandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Mandat, welches er vollständig ausgefüllt und gezeichnet an das Finanzunternehmen postalisch zurück schicken muss. Gleichzeitig ist der Nutzer verpflichtet, die Mandatsreferenznummer – wenn der Ticketkäufer nicht der Kontoinhaber ist – an diesen weiterzuleiten.
- Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Nutzers gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Punkt Datenschutz). Der Nutzer erklärt, dass er mit der Weitergabe, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten hinsichtlich der vorgenannten Unternehmen einverstanden ist. Mit der Anmeldung bestätigt der Nutzer zudem, falls er das Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, dass er die Überprüfung der Bonität zur Kenntnis genommen und zugestimmt hat.
- Sollte eine Lastschrift unberechtigt vom Nutzer zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, so ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder die Angabe korrekter Bankdaten zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die jeweils gültige Rücklastschriftgebühr sowie die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank spätestens nach 14 Bankarbeitstagen von dem Finanzunternehmen eingezogen werden können. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen – insbesondere ohne Angabe der Mobilfunknummer – durch den Nutzer werden i.d.R. nicht akzeptiert.
- Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren besteht nicht.
8. Zahlung per Kreditkarte
- Die Wahl dieses Zahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
- Bei Wahl dieses Zahlverfahrens sind die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und die Kreditkartendaten (Kartenart, Kartennummer, Gültigkeit, Karteninhaber, Kontrollnummer) des Nutzers für die Bezahlung der Tickets erforderlich.
- Im Rahmen des Registrierungsprozesses erfolgt eine Prüfung der angegebenen Kreditkartendaten. Dabei werden die Daten an das jeweilige, die Kreditkarte ausgebende Institut übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt. Eine Verbuchung bzw. ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.
- Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Tickets über das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa oder MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. Der Zeitpunkt der Abrechnung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers festgelegt. Die Einreichung der Ticketbeträge, die der Nutzer in einem Monat gekauft hat, erfolgt durch das Finanzunternehmen gemäß 6.2. bei dem Kreditkartenherausgeber des Nutzers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Karteninhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt.
- Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Nutzer angegebenen Zahlungsdaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des kreditkartenausgebenden Institutes. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, so erhält der Nutzer eine Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung von dem Konto des Nutzers ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt. - Das Finanzunternehmen ist für alle Kreditkartentransaktionen des Nutzers (Karteninhaber) in Bezug zum HandyTicket-Service, einschließlich des Kundenservices bei Rückfragen zum eingereichten Betrag verantwortlich.
- Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder die Einreichung der Forderung bei seinem Kreditkartenherausgeber aus von ihm zu vertreten-den Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung oder versäumte Mitteilung der Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl – scheitern, so ist der Nutzer verpflichtet, zusätzlich zu dem Betrag aus den im Vorfeld in Anspruch genommenen Tickets, die jeweils gültige Rücklastschriftgebühr (derzeit 6,25 Euro) sowie die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Acquirers zu tragen. Selbstzahlungen wie bspw. Überweisungen durch den Nutzer werden nicht akzeptiert.
- Der Nutzer hat den Verlust, Diebstahl oder anderen Missbrauch bezüglich seiner Kreditkarte der Rheinbahn AG und dem Finanzunternehmen unverzüglich über das entsprechende Internetportal oder über die Hotline unter Angabe seines Namens, der vollständigen Wohnadresse, des Geburtsdatums, seiner Mobilfunknummer und i.d.R. der Kreditkartennummer mitzuteilen.
- Die gekauften Tickets werden dem Nutzer in der Kreditkartenabrechnung seines Kreditkartenherausgebers als Gesamtbetrag in Euro übermittelt. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der Nutzer über das Internetportal einsehen und abrufen.
- Ein Anspruch des Nutzers an der Teilnahme am Kreditkarten-Verfahren besteht nicht.
9. Zahlung per Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung (Vorauszahlung)
- Bei Wahl dieses Zahlverfahrens ist im Rahmen der Registrierung ausschließlich die Erhebung der Mobilfunknummer und der Nummer des Kontrollmediums erforderlich. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, eigenständig einen Betrag in Höhe von mindestens 5 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ – zwingend an erster Stelle – seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
- Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
10. Zahlung per Prepaid- Verfahren durch Überweisung über giropay (Vorauszahlung)
- Bei Wahl dieses Zahlverfahrens ist im Rahmen der Registrierung ausschließlich die Erhebung der Mobilfunknummer und der Nummer des Kontrollmediums erforderlich. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay einen Betrag in Höhe von mindestens 5 Euro über das OnlineBanking-Verfahren seiner Bank von seinem Konto überweisen. Das Guthaben wird zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt. Die Zahlung wird im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto vom Bankkonto des Nutzers überwiesen.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Prepaid-Verfahren durch Überweisung über giropay ist die Teilnahme der Bank des Nutzers am giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der Bankleitzahl bzw. der BIC der Bank des Nutzers im Rahmen des Überweisungsprozesses wird dem Nutzer angezeigt, ob die Bank des Nutzers am giropay-Verfahren teilnimmt. Des Weiteren muss der Nutzer für das OnlineBanking-Verfahren bei seiner Bank zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen. Eine Überweisung über giropay ist nur dann möglich, wenn das Konto des Nutzers über ein entsprechendes Guthaben bzw. einen aus-reichenden Verfügungsrahmen verfügt.
- Der HandyTicket-Service wird freigeschaltet, wenn die giropay-Überweisung erfolgreich durch-geführt wurde. Der Nutzer erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
- Ein Anspruch auf die Teilnahme am Prepaid-Verfahren besteht nicht.
11. Zahlungsabwicklung über PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählen Sie PayPal als Zahlart aus. Sie werden dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Zahlung bestätigen. Nach erfolgreich erfolgter Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung über den Kauf, andern-falls erhalten Sie eine Ablehnung. Ihr Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. Bei Zahlungen mittels PayPal gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Paypal bzw. den von Paypal eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
12. Zahlung per Apple Pay
Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Apple Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
13. Zahlung per Google Pay
Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App/den Webshop Google Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App/den Webshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.
14. Sperrungen
- Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des Verkehrsunternehmens, bei dem er registriert ist, und dem Finanzunternehmen anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobilfunkgerätes bzw. der registrierten SIM-Karte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die Rheinbahn AG unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt wird.
- Stellt ein Verkehrsunternehmen, ein Verkehrsverbund oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzung des HandyTicket-Services sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.
- Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere HandyTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch das Finanzunter-nehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Nutzer zukommen.
15. Informations- und Sorgfaltspflicht des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (z.B. Adresse und Kontoverbindung, Mobilfunknummer und gültiges Kontrollmedium) unverzüglich der Rheinbahn AG mitzuteilen. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist die Rheinbahn AG berechtigt, dem Nutzer die dadurch entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
Die persönliche Identifikations-Nummer (PIN), die ihm bei der Anmeldung für seinen persönlichen Internetzugang zugesendet wurde, ist vom Nutzer geheim zu halten.
16. Haftung der am HandyTicket Deutschland beteiligten Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbünde und Dienstleister
Zur Nutzung des HandyTicket-Services ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen.
Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen weder die Verkehrsunternehmen, die Verkehrsverbünde noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.
17. Information zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Unser Unternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Bei Streitigkeiten können Sie sich dorthin wenden. Die Schlichtungsstelle Nahverkehr befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren als Verbraucherschlichtungsstelle und wird voraussichtlich in Kürze in die Liste der anerkannten Schlichtungsstellen aufgenommen. Bis zur Anerkennung der Schlichtungsstelle Nahverkehr als Verbraucherstreitbeilegungsstelle nehmen wir an keinen Verfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil. Sobald die Schlichtungsstelle Nahverkehr anerkannt ist, benennen wir diese als zuständige Verbraucherstreitbeilegungsstelle für unser Unternehmen.
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen:
Die registrierungsfreie Bezahlmethode steht bis auf Weiteres nur im Bedienungsgebiet der Rheinbahn zur Verfügung.
Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannten Anschrift/Mailadresse zu richten:
Rheinbahn AG
HandyTicket-Kundenservice
40231 Düsseldorf
E-Mail: handyticket-rheinbahn@o-ton-online.de