Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Abonnements über AboOnline
Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die der Privatkunde über AboOnline vornimmt. Für Geschäftskunden und deren Mitarbeiter gelten die nachstehenden Bedingungen nicht. Darüber hinaus gelten für Tickets im Abonnement die Abonnementbedingungen.
1. Vertragsabschluss
- AboOnline:
Nach Anerkennung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung kommt mit Eingabe der Bezahldaten der Kaufvertrag über das gewünschte Abonnement mit dem Kunden zu Stande. Tickets im Abonnement können ausschließlich im Lastschriftverfahren bezahlt werden. Je nach Bestellweg erhält der Kunde das Ticket per:- Post:
Das Abo-Ticket auf Chipkarte wird dem Kunden, auf Kosten der Rheinbahn, per Post zugestellt. - Abo per App:
Wird ein Abonnement per Rheinbahn App abgeschlossen, wird das Ticket als mobiles Ticket (als 2D-Barcode) in der Rheinbahn App unter „Meine Tickets“ ausgestellt. Innerhalb einer Kontrolle muss dem Kontrolleur auf dem Smartphone in der Rheinbahn App das mobile Abonnement sowie das im HandyTicket Deutschland zum mobilen Ticket hinterlegte Kontrollmedium vorgezeigt werden.
Ein per Rheinbahn App bestelltes Abonnement wird aus sicherheitstechnischen Gründen dem Kunden kurz vor jedem Monatswechsel neu in der Rheinbahn App unter „Meine Tickets“ zur Verfügung gestellt.
- Post:
- AboSofort:
Bei kurzfristigen Bestellungen ab dem 25. des Vormonats bis einschließlich zum 19. des laufenden Monats erhält der Kunde für Bestellungen ein AboSofort. Dieses Ticket ist ein Ticket zum Ausdrucken und wird grundsätzlich personenbezogen ausgestellt. - Allgemeines:
Für die Zahlung im Rahmen von AboSofort gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Einzug der Entgeltforderung für das erworbene Abo erfolgt durch Braintree, als Geschäftsbereich der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (nachfolgend PayPal), an welche sämtliche Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). PayPal ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
Durch das Anklicken der nachstehenden Bezahlverfahren wird der Kunde auf die Seite von PayPal weitergeleitet, sodass die Rheinbahn AG keinerlei personenbezogene Daten zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung ihrer Forderungen gegen den Kunden an PayPal weitergibt. - Mögliche Bezahlverfahren:
Der Kunde kann für die Bestellung von AboSofort grundsätzlich zwischen folgenden Bezahlverfahren wählen:- Abrechnung über Kreditkarte
- Zahlung per PayPal
- Abrechnung über Google Pay
- Abrechnung über Apple Pay
2. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeteilte Kundennummer und das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten.[endif]
3. Preise
Es gelten die auf den Seiten von AboOnline oder in der Rheinbahn App angegebenen Ticket-Preise.
4. Fristgemäße Abbuchung
Der Kunde ist verpflichtet, den monatlichen Ticketpreis auf dem angegebenen Konto spätestens am 1. Werktag eines Monats bereitzuhalten.
5. Eigentumsvorbehalt
6. Änderung von Daten
Der Kunde ist verpflichtet, während des Vertragszeitraumes alle Änderungen seiner Daten, die dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegen, unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Unter Textform fällt jede lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Die Textform kann durch einfache schriftliche Erklärung zum Beispiel per E-Mail erfolgen.
7. Soft- oder Hardware des Kunden
AboOnline-Transaktionen, die durch fehlerhaft installierte Soft- oder Hardware des Kunden erfolgen, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer auf Rheinbahnseite (Serverseite) vollständig und erfolgreich abgeschlossen ist.
Die Rheinbahn übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden, die durch das Herunterladen von Software oder Dateien der Rheinbahn ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Mitarbeitern der Rheinbahn verursacht wurden.
Die Rheinbahn haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können.
8. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht weder ein Widerrufs- noch ein Rückgaberecht zu (vgl. § 312 Absatz 2 Nr. 5 BGB).
9. Kündigung des Abonnements
Bei Kündigung wird das Ticket in der Kundendatei der Rheinbahn gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) ein entsprechender Vermerk weitergeleitet. Das Ticket auf Chipkarte ist unverzüglich nach Vertragsende und unversehrt an die Rheinbahn zurückzugeben. Wird dies versäumt, ist eine pauschale Gebühr von 10 Euro zu entrichten.
- Kündigung des Abonnements durch den Kunden:
a) Ordentliche Kündigung
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform bis 6 Wochen vor Eintritt der Wirkung der Rheinbahn mitzuteilen. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desjenigen Monats als fortgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigungserklärung der Rheinbahn vorliegt. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung der Rheinbahn innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zugegangen ist.
Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monats-Frist gekündigt, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis und dem Preis einer allgemeinen Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum erhoben. Das gilt nicht, wenn der Kunde mindestens ein Jahr am Abonnement teilgenommen hat und in diesem Zeitraum die monatlichen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfalls nicht, wenn der Kunde verstorben ist.
b) Fristlose Kündigung
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Kunde kann dann das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlich kündigen.
Die Kündigung ist in Textform bis zum 10. des folgenden Monats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung der Preisanhebung folgt, der Rheinbahn mitzuteilen. In diesem Falle werden keine Nachforderungen für die rückliegende Zeit erhoben. - Kündigung des Abonnements durch die Rheinbahn:
a) Ordentliche Kündigung
Der Abonnementvertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines jeden 12-Monatszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
b) Fristlose Kündigung
Die Rheinbahn ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gemäß Ziffer 4 nicht möglich ist. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat, oder wenn bereits mindestens drei Rücklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklast die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des Kunden durch ein zugelassenes Inkasso-Unternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.
Die Kündigung bedarf der Textform. Anfallende Rücklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
10. Verlust oder Zerstörung
Der Verlust oder die Zerstörung von Tickets sind der Rheinbahn unverzüglich mitzuteilen. Das ursprünglich ausgegebene Ticket wird dann in der Kundendatei der Rheinbahn gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des VRR ein entsprechender Vermerk weitergeleitet.
Eine Ersatzausgabe von abhanden gekommenen oder zerstörten Tickets wird gegen eine Gebühr von 10 Euro durchgeführt. Für jede weitere Ersatzausgabe innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
11. Erstattungen
Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung sind nicht möglich.
12. Information zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Unser Unternehmen ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211.3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen.
13. Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211.3809380, www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de, zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: rheinbahn@rheinbahn.de